Haus- und Schulordnung

In unserer Schule sollen sich alle wohl fühlen – SchülerInnen, LehrerInnen, MitarbeiterInnen und Eltern.

Für ein gutes Zusammenleben ist uns wichtig, dass wir hilfsbereit, rücksichtsvoll und höflich miteinander umgehen, Verständnis für andere haben, pünktlich und zuverlässig sind und Natur und Umwelt verantwortungsvoll behandeln.

 

Ein verantwortungsvolles Miteinander erfordert Regeln, die von allen befolgt werden müssen:

Allgemeines zur Schulgemeinschaft:

Es ist selbstverständlich, dass das Eigentum anderer – also auch schuleigene Materialien und das Schulinventar – pfleglich behandelt, d.h. nicht beschmutzt, zerstört oder entwendet wird.

Meinungsverschiedenheiten und Probleme sollen gewaltfrei gelöst werden. Auch Gewaltandrohungen sollen unterbleiben.

Wer sich ungerecht behandelt fühlt, hat das Recht, in angemessener Form mit einer Lehrerin oder der Schulleiterin darüber zu sprechen.

Wer die Hausordnung missachtet, stört das Zusammenleben und muss mit Konsequenzen rechnen.

Verhalten auf dem Schulgelände und im Schulgebäude:

Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeiten sowie während der Pausen nicht verlassen werden.

Um Unfälle zu vermeiden, sind im Schulgebäude Ball- und Laufspiele nicht erlaubt. Fußball darf nur auf der Fußballwiese / dem Fußballfeld gespielt werden.

Im Gebäude ist das Fahren mit Skateboards, Inlineskates, Rollschuhen usw. untersagt. Fahrräder werden außerhalb des Schulgeländes in Otzenrath vor dem Haupteingang und in Hochneukirch vor dem Nebeneingang abgestellt.

Materialien, Einrichtungsgegenstände sowie das Gebäude selbst sind pfleglich zu behandeln. Mutwillige Zerstörung und Beschädigungen von Lernmitteln müssen auf Kosten der Erziehungsberechtigten des Verursachers behoben werden.

Um die Selbstständigkeit der Kinder zu fördern, begleiten Eltern ihre Kinder nur in Ausnahmefällen zur Klasse. Eine kurze Eingewöhnungszeit im ersten Schuljahr ist hiervon ausgenommen.

Nach dem Unterricht sind die Klassenräume in sauberem (besenreinem) Zustand zu verlassen, die Stühle hochzustellen, die Fenster zu schließen, die Rollos hochzudrehen und das Licht auszuschalten. Die jeweilige Lehrkraft schließt den Raum ab.

Die Schule und der Schulträger übernehmen bei Verlust von Wertgegenständen keine Haftung. Deshalb sollen Wertgegenstände nicht mitgebracht werden.

Handys, Uhren mit Abhörfunktion und elektronische Unterhaltungsmedien dürfen von den Schülerinnen und Schülern nicht mitgebracht werden. Bei Missachtung wird das entsprechende Gerät eingesammelt und kann von den Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung abgeholt werden.

No-Go-Liste

Verbale Gewalt  

Ausdrücke, Schimpfwörter, Beleidigungen, Anschreien, Auslachen, Provozieren

 Körperliche Gewalt  

Schlagen, Treten, Schubsen, Anrempeln, Zwicken, Spucken, Kratzen, Beißen

 Beschädigung/Beschmutzung  

 Fremdes Eigentum verstecken, Wegnehmen, Zerstören, Schuleigentum beschmutzen, Abfall wegwerfen oder liegen lassen, Toiletten verunreinigen

 

Allgemeine Hinweise

zu Fehlzeiten, zu Beurlaubungen, Unfällen, Versicherungsangelegenheiten und Änderungen
in den persönlichen Angaben

Wie gehe ich vor, wenn …

> mein Kind krank ist

Rufen Sie am Morgen des ersten Fehltages im Sekretariat an und melden Ihr Kind krank. Benutzen Sie hierzu bitte auch den Anrufbeantworter.

Entschuldigungen für Fehlzeiten müssen immer schriftlich erfolgen. Geben Sie Ihrem Kind am ersten Tag nach dem Fehlen eine schriftliche Entschuldigung mit oder senden Sie diese in Form einer E-Mail.

Hat Ihr Kind eine ansteckende, meldepflichtige Krankheit (alle Kinderkrankheiten, Lausbefall, usw.) - siehe hierzu das Merkblatt zum Infektionsschutz - muss die Schule sofort nach Feststellung informiert werden. Das Kind darf erst dann wieder den Schulbesuch aufnehmen, wenn nach ärztlicher Beurteilung eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht zu befürchten ist. Geben Sie Ihrem Kind am ersten Tag nach dem Fehlen ein ärztliches Attest oder eine Elternerklärung mit. Download der Elternerklärung

> mein Kind beurlaubt werden soll

Wenn Ihr Kind zu wichtigen Angelegenheiten beurlaubt werden soll, stellen Sie rechtzeitig (2 bis 3 Wochen vorher) einen formlosen schriftlichen Antrag an die Schulleitung.
Die Schulpflicht stellt eine öffentliche Verpflichtung zum Besuch der Schule und zur Teilnahme am Unterricht dar, der von Schülerinnen und Schülern vorrangig nachzukommen ist und an der sich private Interessen von Eltern oder Dritten auszurichten haben. Urlaubsplanungen und Vorbereitungen müssen sich daher nach den Ferienterminen richten. Urlaubsverlängerungen oder die Nutzung günstigerer Flugpreise o.ä. sind daher nicht möglich.
Verstöße gegen diese Regelung werden der Schulaufsicht gemeldet und können mit Bußgeldern von bis zu 150 € pro Kind pro Tag geahndet werden.


> mein Kind während des Unterrichts einen Unfall hat oder schwer erkrankt

Erkrankt ein Kind während des Unterrichts oder erleidet einen Unfall, so werden Sie sofort telefonisch benachrichtigt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie der Schule eine Notfallnummer angeben, unter der Sie bzw. eine Bezugsperson immer erreichbar sind.

> mein Kind einen Unfall auf dem Schulweg oder bei Klassenfahrten hat

Auf dem direkten Schulweg, in der Schule, bei Unterrichtsgängen und bei Klassenfahrten ist Ihr Kind unfallversichert. Diese Versicherung bezieht sich nur auf Unfälle, nicht auf Krankheiten z.B. während einer Klassenfahrt. Schulunfälle werden direkt über die Schulversicherung abgerechnet. Sie bekommen von uns Aufkleber, die Sie dem zuerst behandelnden Arzt aushändigen.

> mein Kind etwas verliert oder ihm etwas gestohlen wird

Sachschäden bzw. Verlust von Eigentum sind nicht über den Schulträger versichert. Daher raten wir davon ab, Wertgegenstände mit in die Schule zu nehmen.

> mein Kind etwas zerstört

Zerstörungen können immer passieren. Sie müssen nicht unbedingt mutwillig sein. Verursacht Ihr Kind einen Sachschaden, muss dies über Ihre private Haftpflichtversicherung abgerechnet werden.

Manchmal ist es schwierig, bei Rangeleien den Verursacher zu finden. Die Schule wird in diesem Fall die Beteiligten ansprechen, um eine Lösung zu finden.


> sich Änderungen ergeben im Sorge- oder Namensrecht, bei Adressen oder Rufnummern

Folgende Änderungen sind umgehend der Schule zu melden:

  • Sorgerechtsangelegenheiten unter Vorlage der entsprechenden Urkunde
  • Familienname, sowohl beim Kind als auch bei den Erziehungsberechtigten unter Vorlage der entsprechenden Urkunde
  • Adresse und Rufnummer