Haus- und Schulordnung
In unserer Schule sollen sich alle wohl fühlen – SchülerInnen, LehrerInnen, MitarbeiterInnen und Eltern.
Für ein gutes Zusammenleben ist uns wichtig, dass wir hilfsbereit, rücksichtsvoll und höflich miteinander umgehen, Verständnis für andere haben, pünktlich und zuverlässig sind und Natur und Umwelt verantwortungsvoll behandeln.
Ein verantwortungsvolles Miteinander erfordert Regeln, die von allen befolgt werden müssen:
Allgemeines zur Schulgemeinschaft:
Es ist selbstverständlich, dass das Eigentum anderer – also auch schuleigene Materialien und das Schulinventar – pfleglich behandelt, d.h. nicht beschmutzt, zerstört oder entwendet wird.
Meinungsverschiedenheiten und Probleme sollen gewaltfrei gelöst werden. Auch Gewaltandrohungen sollen unterbleiben.
Wer sich ungerecht behandelt fühlt, hat das Recht, in angemessener Form mit einer Lehrerin oder der Schulleiterin darüber zu sprechen.
Wer die Hausordnung missachtet, stört das Zusammenleben und muss mit Konsequenzen rechnen.
Verhalten auf dem Schulgelände und im Schulgebäude:
Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeiten sowie während der Pausen nicht verlassen werden.
Um Unfälle zu vermeiden, sind im Schulgebäude Ball- und Laufspiele nicht erlaubt. Fußball darf nur auf der Fußballwiese / dem Fußballfeld gespielt werden.
Im Gebäude ist das Fahren mit Skateboards, Inlineskates, Rollschuhen usw. untersagt. Fahrräder werden außerhalb des Schulgeländes in Otzenrath vor dem Haupteingang und in Hochneukirch vor dem Nebeneingang abgestellt.
Materialien, Einrichtungsgegenstände sowie das Gebäude selbst sind pfleglich zu behandeln. Mutwillige Zerstörung und Beschädigungen von Lernmitteln müssen auf Kosten der Erziehungsberechtigten des Verursachers behoben werden.
Um die Selbstständigkeit der Kinder zu fördern, begleiten Eltern ihre Kinder nur in Ausnahmefällen zur Klasse. Eine kurze Eingewöhnungszeit im ersten Schuljahr ist hiervon ausgenommen.
Nach dem Unterricht sind die Klassenräume in sauberem (besenreinem) Zustand zu verlassen, die Stühle hochzustellen, die Fenster zu schließen, die Rollos hochzudrehen und das Licht auszuschalten. Die jeweilige Lehrkraft schließt den Raum ab.
Die Schule und der Schulträger übernehmen bei Verlust von Wertgegenständen keine Haftung. Deshalb sollen Wertgegenstände nicht mitgebracht werden.
Handys, Uhren mit Abhörfunktion und elektronische Unterhaltungsmedien dürfen von den Schülerinnen und Schülern nicht mitgebracht werden. Bei Missachtung wird das entsprechende Gerät eingesammelt und kann von den Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung abgeholt werden.
No-Go-Liste
Verbale Gewalt 
Ausdrücke, Schimpfwörter, Beleidigungen, Anschreien, Auslachen, Provozieren
Körperliche Gewalt 
Schlagen, Treten, Schubsen, Anrempeln, Zwicken, Spucken, Kratzen, Beißen
Beschädigung/Beschmutzung 
Fremdes Eigentum verstecken, Wegnehmen, Zerstören, Schuleigentum beschmutzen, Abfall wegwerfen oder liegen lassen, Toiletten verunreinigen
|